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Anzeige über den Verlust/die Auffindung eines
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| Nähere
Umstände der Auffindung |
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Mir ist bekannt, dass ich nach
Ausstellung eines neuen Ausweises den alten Ausweis
zurückgeben muss, wenn ich ihn wiederbekommen sollte.
Ich bin ferner davon unterrichtet, dass ich ordnungswidrig
handele und diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße
bis zu 5.000,00 DM geahndet werden kann, wenn ich
durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines weiteren
Passes beantrage und den Verlust des Passes oder
sein Wiederauffinden nicht oder nicht rechtzeitig
anzeige.
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